Zur Abschreibung der Einbauküche im Mietobjekt
Bereits im letzten Jahr hat der Bundesfinanzhof in München im Wege der Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung mit seiner Entscheidung vom 03.08.2016 unter dem Aktenzeichen IX R 14/15 entschieden, dass Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (bestehend aus Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräten) in einem vermieteten Immobilienobjekt nicht als sogenannter Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten bei […]